Leasing / Sale-and-lease-back

Auch im 21. Jahrhundert stellt sich ab und an die Frage, ob ich bei meiner Investition in Maschinen, Fahrzeuge oder andere bewegliche Wirtschaftsgüter lieber den Weg des „klassischen“ Mietkaufes gehe oder ob mir die Nutzung meiner Investition wichtiger ist, als das Eigentum. Denn genau das ist der primär wahrgenommene Unterschied zwischen Leasing und Mietkauf.

Aber wussten Sie, welche (möglicherweise immer noch unbekannten) Vorteile Leasing besitzt?

  • Leasing ist bilanzneutral: Eine unternehmerische Investition mit Hilfe eines Leasingvertrages zu finanzieren, beeinträchtigt in keiner Weise Ihre Bilanz. Die Aktivierung des Leasingobjektes erfolgt in den Büchern des Leasinggebers. Lediglich die laufenden Leasingraten werden als Betriebsausgaben in Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung verbucht. Ihre Leasinginvestition belastet somit nicht Ihre Eigenkapitalquote.
  • Leasing schont Ihre unternehmerische Liquidität: Durch die Finanzierung über einen Leasingvertrag schonen Sie Ihre unternehmerische Liquidität, denn der Leasinggeber übernimmt die Bezahlung Ihres Lieferanten. Damit behalten oder schaffen Sie sich und Ihrem Unternehmen trotz der Neuanschaffung Liquiditätsreserven für nicht vorhersehbare Situationen.
  • Leasing bietet Ihnen Planungssicherheit: Ihre Leasingraten sind über die gesamte Vertragslaufzeit fest vereinbart. Damit erhalten Sie eine klare, transparente und sichere Kalkulationsgröße. Auch etwaige Änderungen des Zinsniveaus oder Änderungen des Ratings Ihres Unternehmens während der vereinbarten Vertragslaufzeit ändern an der Höhe Ihrer Leasingrate nichts.
  • Leasing bietet Ihnen Entscheidungsflexibilität: Am Ende der Vertragslaufzeit entscheiden Sie sich als Leasingnehmer/in, was mit Ihrem Leasingobjekt passiert. Mit einem Kauf geht das Leasingobjekt vollständig in Ihr Eigentum, mit einer Vertragsverlängerung bleibt alles bei den Ihnen bekannten Rahmenbedingungen oder Sie haben die Möglichkeit, das Leasingobjekt abzugeben.
  • Individualität in der Vertragsgestaltung: Jedes Unternehmen hat unterschiedliche wirtschaftliche Bedürfnisse und abweichende Zahlungsströme. Durch eine individuelle Leasingvertragsgestaltung können diese Faktoren für Sie und Ihr Unternehmen berücksichtigt werden.
  • Leasing bietet einen Steuervorteil: Die individuell vereinbarte Leasingrate gilt als Betriebsausgabe und kann somit steuerlich geltend gemacht werden.
  • Pay-as-you-earn-Prinzip: Ihre Investition ist dank der  Leasingfinanzierung auch ohne den Einsatz von Eigenmitteln möglich. Sie als Leasingnehmer/in zahlen für das Investitionsobjekt erst ab Nutzung (und Übernahme) und müssen keine Vorfinanzierungskosten tragen. Die monatlich fälligen Leasingraten werden idealerweise aus den Erträgen des Leasingobjektes erwirtschaftet, wodurch für Sie ein unternehmerischer Mehrwert entsteht.

Welche Leasingformen können wir Ihnen bieten?

Bei dieser Form der Leasingfinanzierung zahlen Sie als Leasingnehmer/in während der Vertragslaufzeit die kompletten Anschaffungs- und Finanzierungskosten an den Leasinggeber zurück. Es besteht kein Restwertrisiko.

Zum Laufzeitende haben Sie die Möglichkeit, das Leasingobjekt käuflich zu erwerben, den Vertrag mit den bekannten Konditionen zu verlängern oder das Leasingobjekt zurückzugeben. Diese Art des Leasingvertrages wird gerne bei sich schnell entwickelnden Investitionsobjekten gewählt. Das zählen beispielsweise Hardware und IT-Technik.

  • diese Vertrag wird auch „Restwertleasing“ genannt
  • Leasingnehmer:innen zahlen, wie der Name es sagt, während der Laufzeit nur einen Teil der Anschaffungs- und Finanzierungskosten 
  • durch die Einbindung eines Restwertes reduziert sich die monatliche Leasingrate
  • am Ende der Laufzeit besteht die Möglichkeit das Leasingobjekt zu kaufen oder den Leasingvertrag zu verlängern
  • bei dieser Leasingvariante haben Leasingnehmer:innen die Möglichkeit, den Leasingvertrag zu fest vereinbarten Zeitpunkten gegen Zahlung einer fest vereinbarten Abschlusszahlung zu kündigen
  • diese Vertragsform bietet Ihnen noch mehr Flexibilität im Hinblick auf  betriebliche Anforderungen
  • Dieses Vertragsmodell nutzen Kunden:innen, die bereits einen Investitionsplan aufgestellt haben, um mit noch mehr Flexibilität bei Ihrer Kaufentscheidung reagieren zu können
  • der Finanzierungsgeber prüft einen bestimmten Finanzierungsrahmen, den der Kunde / die Kundin individuell abfordern kann
  • es entfällt in der Regel eine (immer) erneute Bonitätsprüfung
  • mit diesem Vertragsmodell schaffen Sie sich Liquidität durch den Verkauf stiller Reserven und Weiternutzung im Unternehmen
  • Sie sind Eigentümer/in eines Investitionsobjektes? Sie verkaufen es uns zu einem vereinbarten Preis und finanzieren es über Leasing wieder ins Unternehmen

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